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STEUERVORTEIL
Steuervorteil nutzen – bis zu 4000,- € pro Jahr sparen
In Deutschland können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen von der Einkommensteuer absetzen. Grundlage hierfür ist der § 35a EStG. Sind Sie oder Ihr Angehöriger selbst Auftraggeber und Empfänger der 24 Stunden Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe, können Sie oder Ihr Angehöriger 20% der Kosten und maximal 4000,- € pro Jahr sparen.
Vergessen Sie also nicht, bei Ihrer nächsten Einkommensteuererklärung die Kosten für die 24 Stunden Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe anzugeben. Reichen Sie alle Rechnungen beim Finanzamt ein, die Sie monatlich für die Ausführung der 24h Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe erhalten. Nutzen Sie Ihren Steuervorteil und sparen Sie Geld.
Bitte beachten Sie, dass laut § 35a Abs. 5 EStG die unbare Zahlung des Rechnungsbetrages der 24h Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe erforderlich ist. Wir empfehlen Ihnen deshalb, den Rechnungsbetrag per Überweisung oder Dauerauftrag zu zahlen. So gewährleisten Sie, dass das Finanzamt die Absetzung Ihrer Aufwendungen für die 24h Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe als haushaltsnahe Dienstleistung akzeptiert.
Sollten Sie als Auftraggeber für Ihre Eltern handeln, richtet sich die Absetzbarkeit der 24h Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe nach dem Eltern-Kind-Unterhalt. Grundlage hierfür ist der § 33a EStG. In diesem Fall müssen Sie dem Finanzamt belegen,
dass Ihre Eltern als Empfänger der 24 Stunden Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe bedürftig sind und der Lebensunterhalt durch Sie aufgebracht werden muss.