Pflegeengel Ruhr ist die professionelle Adresse für die Beratung und Vermittlung von 24h Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe aus Osteuropa. Unser Anspruch ist es, Ihnen den bestmöglichen Service anzubieten. Haben Sie weitere Fragen oder Verbesserungsvorschläge, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Fragen & Antworten

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  • Was ist eine 24 Stunden Pflegekraft?

    Die von uns vermittelte 24 Stunden Pflegekraft wohnt im Haushalt der zu betreuenden Person und übernimmt Aufgaben der Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft. Entscheidend dabei ist, dass die hilfebedürftige Person nicht auf sich allein gestellt ist und eine warmherzige Bezugsperson erhält. Die 24h Pflegekraft ist rund um die Uhr verfügbar und kann im Falle
    eines Falles für sofortige ärztliche Hilfe sorgen.

     

    Die 24 Stunden Pflegekraft wohnt in einem eigenen, möblierten Zimmer. Kost und Logis sind für die 24h Pflegekraft frei.

     

    Neben der individuellen Betreuung wird die 24 Stunden Pflegekraft vor allem in der hauswirtschaftlichen Versorgung tätig und unterstützt die hilfebedürftige Person im Alltag. Zudem übernimmt die 24h Pflegekraft auch einfache pflegerische Aufgaben wie an-
    und auskleiden, waschen, verpflegen, lagern, mobilisieren nach Anleitung des Arztes

    oder Physiotherapeuten.

     

    Die ambulante Krankenpflege gehört nicht zu den Aufgaben der 24h Pflegekraft und darf ausschließlich durch den behandelnden Arzt oder durch das medizinische Fachpersonal eines deutschen Pflegedienstes erfolgen. Dessen Personal besucht den Patienten kurz zuhause und behandelt laut ärztlicher Verordnung: Injektionen setzen, Medikamente geben, Verbände wechseln, Wunden behandeln, Stoma legen oder wechseln. Diese Behandlungspflege nach
    §37 SGB V ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und hat keinen Einfluss
    auf Ihre Geldleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.

     

  • Arbeitet die 24 Stunden Pflegekraft legal?

    Grundlage der legalen Tätigkeit der 24 Stunden Pflege- und Betreuungskraft sowie Haushaltshilfe (Haushälterin, Hauswirtschafterin) ist die  Dienstleistungsfreiheit in der EU.
    Im EU-Ausland angestellte und selbständig tätige EU-Bürger können nach Deutschland entsendet werden und dürfen in jedem deutschen Privathaushalt eine hauswirtschaftliche, betreuende und pflegende Leistung ausüben.

     

    Bei der sogenannten Entsendung verfügt die 24h Pflege- und Betreuungskraft sowie Haushaltshilfe (Haushälterin, Hauswirtschafterin) über eine Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung im Heimatland. Die Angestellten oder Selbständigen sind
    für ihre Tätigkeit ordnungsgemäß gemeldet, besitzen alle erforderlichen Papiere, zahlen
    Steuern in voller Höhe in ihrem Heimatland und verfügen über umfassenden Krankenversicherungsschutz in Deutschland.

     

    Das Formular A1, das von der Sozialversicherungsanstalt des Heimatlandes ausgestellt wird,
    gilt als Nachweis der legalen Tätigkeit in Deutschland. Das Formular A1 dokumentiert den Status als Angestellte oder Selbständige, die Adresse der Tätigkeit in Deutschland und den Zeitraum der Entsendung.

     

    Das Formular A1 wird nach Abschluss Ihres Vertrages mit dem entsendenden Unternehmen oder der selbständigen 24 Stunden Pflege- und Betreuungskraft sowie Haushaltshilfe (Haushälterin, Hauswirtschafterin) beantragt. Da die Bearbeitungszeit für die Ausstellung des Formulars A1 je nach Heimatland und Region unterschiedlich ausfällt, ist es möglich, dass das Dokument bei Aufnahme der Tätigkeit bei Ihnen noch nicht vorliegt. In jedem Fall wird das Dokument der 24h Pflege- und Betreuungskraft sowie Haushaltshilfe (Haushälterin, Hauswirtschafterin) nachgereicht. Dies kann erfahrungsgemäß einige Wochen dauern.
    Das Dokument wird Ihnen auf Anfrage von Ihrer 24h Pflege- und Betreuungskraft sowie Haushaltshilfe (Haushälterin, Hauswirtschafterin) selbstverständlich vorgelegt.

     

    Pflegeengel Ruhr arbeitet ausschließlich mit Dienstleistern zusammen, die 100% legal tätig sind. Bitte beachten Sie: Besonders günstige Angebote können ein Hinweis auf illegale Beschäftigungen sein, die auch für Sie erhebliche Risiken mit sich bringen.

     

  • Wie wird die 24 Stunden Pflegekraft ausgewählt?

    Zunächst ermitteln wir in unserer Pflegeberatung Ihre Wünsche und Anforderungen. Unser Anspruch bei der Auswahl einer geeigneten 24 Stunden Pflegekraft, Betreuungskraft sowie Haushaltshilfe (Haushälterin, Hauswirtschafterin) ist sehr hoch. Die Auswahl entscheidet über den Erfolg der 24 Stunden Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe. Deshalb achten wir stets sorgfältig darauf, dass die von uns vorgeschlagene 24h Pflegekraft, Betreuungskraft sowie Haushaltshilfe (Haushälterin, Hauswirtschafterin) zu Ihren Wünschen und Anforderungen passt. Wir möchten, dass sie mit der von uns vermittelten Leistung zufrieden und glücklich sind.

     

    Anhand vieler Kriterien ermitteln wir die 24 Stunden Pflegekraft, Betreuungskraft sowie Haushaltshilfe (Haushälterin, Hauswirtschafterin), die Ihnen am besten gerecht wird. Die berufliche Erfahrung, die Deutschkenntnisse und der persönliche Charakter sind wichtige Kriterien unserer Auswahl. Wenn Ihre Wünsche und Erwartungen bei der Auswahl erfüllt sind, schlagen wir Ihnen die passende 24h Pflegekraft, Betreuungskraft sowie Haushaltshilfe (Haushälterin, Hauswirtschafterin) vor. Wir unterstützen Sie natürlich bei Ihrer Entscheidung.

     

    Unsere Pflegeberatung und unser Auswahlprozess, in den wir Sie mit einbeziehen, sind für Sie kostenfrei. Mit uns haben Sie einfachen, zügigen und kostengünstigen Zugang zu einer qualifizierten 24h Pflegekraft, Betreuungskraft sowie Haushaltshilfe (Haushälterin, Hauswirtschafterin) aus Osteuropa.

     

  • Welche Sprachkenntnisse hat die 24 Stunden Pflegekraft?

    Jede von uns vermittelte 24 Stunden Pflege- und Betreuungskraft sowie Haushaltshilfe (Haushälterin, Hauswirtschafterin) aus Osteuropa ist nach einem einheitlichen System
    in puncto Sprechen und Verstehen klassifiziert.

     

    Über welche Kenntnisse der deutschen Sprache Ihre 24h Pflege- und Betreuungskraft sowie Haushaltshilfe (Haushälterin, Hauswirtschafterin) verfügt, hängt von Ihren Wünschen und Bedürfnissen bei der 24 Stunden Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft ab. So gibt es für jede individuelle Situation die passenden Sprachkenntnisse. Bitte beachten Sie: Manchmal ist die Berufserfahrung der 24h Pflege- und Betreuungskraft sowie Haushaltshilfe (Haushälterin, Hauswirtschafterin) wichtiger als einwandfreie Sprachkenntnisse.

     

    In jedem Fall beraten wir Sie, welche Sprachkenntnisse in Ihrer Situation für die 24h Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft angemessen sind. Auf unsere Pflegeberatung können Sie sich verlassen. Haben Sie sich entschieden, benötigt Ihre 24h Pflege- und Betreuungskraft sowie Haushaltshilfe (Haushälterin, Hauswirtschafterin) einige Zeit, um sich an Ihre eventuellen regionalen Besonderheiten in der Aussprache zu gewöhnen.

     

  • Ist die 24 Stunden Pflegekraft ehrlich und vertrauenswürdig?

    Jede von uns vermittelte 24 Stunden Pflegekraft, Betreuungskraft oder Haushaltshilfe (Haushälterin, Hauswirtschafterin) ist zuverlässig und hat sich bei der 24 Stunden Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft bereits bewährt.

     

    Jede 24h Pflegekraft, Betreuungskraft oder Haushaltshilfe (Haushälterin, Hauswirtschafterin), die im Einsatz ist, hat ein strenges, dreistufiges Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen
    und ist uns persönlich bekannt. Wir werten kontinuierlich das Lob, die Kritik und die Anregungen unserer Kunden zu jeder 24h Pflegekraft, Betreuungskraft oder Haushaltshilfe (Haushälterin, Hauswirtschafterin) aus.

     

  • Funktioniert die 24 Stunden Pflege bei mir?

    Eine Garantie, dass die 24 Stunden Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe von der zu pflegenden Person auch angenommen wird, gibt es leider nicht. Wir garantieren Ihnen jedoch, dass wir die Auswahl Ihrer 24h Pflege- und Betreuungskraft sowie Haushaltshilfe (Haushälterin, Hauswirtschafterin) so professionell gestalten, dass Unzufriedenheit und Missverständnisse von vornherein ausgeschlossen sind. In jedem Fall  beziehen wir Sie in unseren sorgfältigen Auswahlprozess mit ein.

     

    Eine 24 Stunden Pflege- und Betreuungskraft sowie Haushaltshilfe (Haushälterin, Hauswirtschafterin) ist mehr als nur notwendiges Personal. In der Regel wird sie schon nach kurzer Zeit wie ein gern gesehenes Familienmitglied behandelt. Deshalb ist es uns wichtig, dass neben der beruflichen Qualifikation auch die Chemie zwischen Ihnen und der 24h Pflege- und Betreuungskraft sowie Haushaltshilfe (Haushälterin, Hauswirtschafterin) stimmt.

     

    Sollte sich herausstellen, dass die Chemie trotz sorgfältigster Auswahl einmal nicht stimmt und die 24h Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe deshalb nicht funktioniert, wird die 24h Pflege- und Betreuungskraft sowie Haushaltshilfe (Haushälterin, Hauswirtschafterin) selbstverständlich ausgetauscht. Dann erhalten Sie einen neuen Personalvorschlag. Aber dies kommt erfahrungsgemäß sehr selten vor.

     

  • Warum wechselt die 24 Stunden Pflegekraft?

    Ihre 24 Stunden Pflegekraft ist in der Regel 2-3 Monate bei Ihnen im Einsatz. Dann erfolgt der Wechsel durch eine andere 24h Pflegekraft, die ebenfalls 2-3 Monate bei Ihnen tätig ist. Nach diesem Modell wechseln sich 2 Pflegekräfte über einen längeren Zeitraum ab.

     

    Der Wechsel nach 2-3 Monaten hat den Vorteil, dass die zu betreuende Person genug Zeit findet, sich an die 24 Stunden Pflegekraft zu gewöhnen. Nach diesem Modell verläuft das Betreuungsverhältnis insgesamt mit mehr Ausgeglichenheit, Ruhe und Professionalität. Indem sich dieselben 24h Pflegekräfte alle 2-3 Monate abwechseln und sich mit Ihrer individuellen Situation bestens auskennen, profitieren Sie von einem reibungslosen Ablauf in der 24 Stunden Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe.

     

    Grundsätzlich ist ein Wechsel der 24 Stunden Pflegekräfte wichtig, damit sich die 24h Pflegekräfte von ihren Einsätzen erholen können. Bei jedem Wechsel kehrt die 24h Pflegekraft erholt und motiviert zurück.

     

  • Welche Kündigungsfristen gelten im Vertrag?

    Der Vertrag mit dem Erbringer der 24 Stunden Pflege, Betreuung und hauswirtschaftlichen Versorgung ist jederzeit von beiden Vertragspartnern zum Ende eines Monats bei Einhaltung einer 14-tägigen Frist kündbar. Bitte beachten Sie: Diese Kündigungsfrist gibt Ihnen
    mehr Sicherheit als eine wesentlich kürzere Kündigungsfrist. Denn die Regelung zur
    Kündigung gilt für beide Vertragspartner.

     

    Wir vermitteln Ihnen die gewünschte 24h Leistung in einer Qualität, dass Sie von Ihrem Recht zur Kündigung in der Regel gar keinen Gebrauch machen müssen.

     

    Die geltende Kündigungsfrist ist auch optimal gewählt, falls sich die zu betreuende Person nicht sicher ist, ob Sie mit der 24 Stunden Pflege- und Betreuungskraft sowie Haushaltshilfe (Haushälterin, Hauswirtschafterin) in einer Wohnung zusammen leben möchte.

     

  • Wie ist der Kundenservice aufgestellt?

    Wir stehen Ihnen während der gesamten Dauer der 24 Stunden Pflege, Betreuung
    und Haushaltshilfe mit Rat und Tat zur Seite. Unser Kundenservice ist 7 Tage in der Woche und 365 Tage im Jahr für Sie da. Wenn Sie einmal unzufrieden mit Ihrer 24 Stunden
    Pflege und Betreuungskraft sowie Haushaltshilfe (Haushälterin, Hauswirtschafterin) sind, kümmern wir uns um Ihr Anliegen und finden eine Lösung.

     

  • Bekomme ich eine Rechnung und von wem?

    Ja, Sie erhalten für alle Leistungen der 24 Stunden Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe sowie für deren Vermittlung eine Rechnung direkt von dem Dienstleister, der die Leistung erbringt. Sie erhalten die Rechnung zum Ende des Monats, in dem die Leistung erbracht wurde. Nach Rechnungsstellung zahlen Sie bargeldlos per Überweisung. Bei Fragen zur monatlichen Rechnungsstellung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

     

  • Kann ich einen Steuervorteil geltend machen?

    Ja, Sie können einen Steuervorteil nutzen und Geld sparen. Das Finanzamt erstattet Ihnen
    bei Ihrer nächsten Einkommensteuererklärung 20% Ihrer Kosten der 24 Stunden Pflege, Betreuung, Haushaltshilfe und maximal 4000-, € pro Jahr als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG. So reduzieren sich Ihre Kosten für die 24h Pflege,
    Betreuung und Haushaltshilfe.

     

    Die Rechnungen, die Sie für die Erfüllung der 24 Stunden Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe erhalten, reichen Sie zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung ein.
    Bitte beachten Sie: § 35a Abs. 5 EStG fordert die bargeldlose Bezahlung der Rechnung.
    Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Zahlung per Überweisung auszuführen.

     

  • Werden die Kosten von meiner Pflegekasse übernommen?

    Die kostengünstigeren Pflege- und Betreuungsdienste aus dem EU-Ausland können bisher keine Verträge mit den deutschen Pflegekassen (Krankenkassen) abschließen. Das bedeutet, dass Sie von Ihrer Pflegekasse die Geldleistungen entsprechend Ihres Pflegegrades direkt erhalten. Dies ist der Fall, wenn sogenannte selbstbeschafften 24 Stunden Pflegehilfen, Angehörige oder Bekannte die Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe erbringen.

     

    Im Fall der 24 Stunden Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe durch einen Dienstleister aus dem EU-Ausland erhalten Sie die Geldleistungen entsprechend Ihres Pflegegrades direkt von Ihrer Pflegekasse für die selbstbeschafften 24 Stunden Pflegehilfen. Diese Geldleistungen fallen etwa zur Hälfte geringer aus als wenn Sie einen deutschen Pflegedienst beauftragen würden. Bei Beauftragung eines deutschen Pflegedienstes würden Sie zwar höhere Geldleistungen erhalten, aber aufgrund der wesentlich höheren Kosten des deutschen Pflegedienstes auch deutlich weniger Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe. Die 24h Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe würde bei einem deutschen Pflegedienst ab 6000,- € pro Monat kosten.

     

    Im Falle der Geldleistungen für selbstbeschaffte Pflegehilfen können Sie weitere
    Zuwendungen beantragen. Wir informieren Sie gerne über diese zusätzlichen
    Geldleistungen Ihrer Pflegekasse.

     

  • Ist die 24 Stunden Pflegekraft im Schadensfall versichert?

    Ja, jede von uns vermittelte 24 Stunden Pflegekraft, Betreuungskraft und Haushaltshilfe (Haushälterin, Hauswirtschafterin) ist gegen Personen- und Sachschäden, die während
    der Ausübung der 24 Stunden Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe entstehen, in hohem Umfang haftpflichtversichert.

     

  • Wie viele Stunden arbeitet die 24 Stunden Pflegekraft?

    Natürlich arbeitet die 24h Pflegekraft, Betreuungskraft und Haushaltshilfe
    (Haushälterin, Hauswirtschafterin) nicht 24 Stunden rund um die Uhr. Die Arbeitszeit
    darf 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten. 24 Stunden Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe bedeutet, dass die zu pflegende Person zuhause nicht allein gelassen wird.
    Die 24h Pflegekraft wohnt im Haushalt der zu pflegenden Person und ist in ständiger Rufbereitschaft. Im Notfall kann die 24h Pflegekraft handeln und Angehörige sowie
    ärztliche Notdienste verständigen.

     

    Die 24 Stunden Pflegekraft, Betreuungskraft und Haushaltshilfe (Haushälterin, Hauswirtschafterin) hat selbstverständlich auch Anspruch auf Ruhezeiten und Freizeit.

     

  • Wie ist die 24 Stunden Pflegekraft unterzubringen?

    Voraussetzung der 24 Stunden Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe ist, dass die 24 Stunden Pflegekraft, Betreuungskraft und Haushaltshilfe (Haushälterin, Hauswirtschafterin) in einem eigenen, möblierten Zimmer untergebracht ist. Dieses Zimmer steht ausschließlich der
    24h Pflegekraft, Betreuungskraft und Haushaltshilfe (Haushälterin, Hauswirtschafterin) zur Verfügung und sollte eine angenehme Atmosphäre ausstrahlen. Wenn sich die 24h Pflegekraft, Betreuungskraft und Haushaltshilfe (Haushälterin, Hauswirtschafterin) in ihrer Privatsphäre wohl fühlt, wird sich dieses gute Gefühl auch auf die Qualität der 24h Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft positiv auswirken.

     

    Selbstverständlich muss der 24h Pflegekraft, Betreuungskraft und Haushaltshilfe (Haushälterin, Hauswirtschafterin) auch die Möglichkeit eingeräumt werden, das Bad mit zu benutzen. Schließlich ist es sinnvoll, der 24h Pflegekraft, Betreuungskraft und Haushaltshilfe (Haushälterin, Hauswirtschafterin) den Zugang in das Internet zu ermöglichen und regelmäßige Telefonate in ihr Heimatland zu erlauben. Mit einer günstigen Call-by-Call-Vorwahl, der Einrichtung einer Flatrate oder einem Prepaid-Handy sind die Kosten hierfür sehr gering.

     

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