Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse. Mehr Informationen erhalten Sie in unserer kostenlosen Pflegeberatung.

Geld- und Sachleistungen Ihrer Pflegekasse

Sie erhalten Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse entsprechend Ihres Pflegegrades. Über diese Geldleistung können Sie frei verfügen.

Mit dem Pflegegeld können Sie die 24 Stunden Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe daheim mit finanzieren.

Pflegegeld für die häusliche Pflege

Tages- und Nachtpflege zusätzlich zum Pflegegeld

Als sinnvolle Ergänzung zur häuslichen 24 Stunden Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe können Sie die stunden- oder tageweise Pflege in einer Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen. Diese Tages- und Nachtpflege wird von Ihrer Pflegekasse bezuschusst und hat keinen Einfluss auf den Bezug Ihres Pflegegeldes, das Ihnen in voller Höhe erhalten bleibt.

Die Pflegeeinrichtung rechnet Ihre Zuschüsse direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Während die zu pflegende Person vorübergehend in der Pflegeeinrichtung versorgt wird, kann die 24h Pflegekraft, Betreuungskraft und Haushaltshilfe (Haushälterin) die Hauswirtschaft erledigen oder Erholungspausen nehmen.

Ergänzend zum Verhinderungspflegegeld können Sie 50% Ihres jährlichen Kurzzeitpflegegeldes für die Verhinderungspflege nutzen.  Sie erhalten das Verhinderungspflegegeld, wenn Sie Ihrer Pflegekasse die Kosten für die 24 Stunden Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe nachweisen. Der Antrag und die Erstattung der Kosten für eine Verhinderungspflege sind rückwirkend möglich.

Verhinderungspflegegeld (Ersatzpflegegeld)

Mit dem Verhinderungspflegegeld können Sie für maximal 6 Wochen im Kalenderjahr die 24h Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe finanzieren. Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad2 hat gesetzlichen Anspruch auf das Verhinderungspflegegeld. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige mindestens 6 Monate zuhause gepflegt worden ist. Die meisten Pflegekassen werten den Zeitpunkt der Begutachtung und Festlegung des Pflegegrades als Beginn der häuslichen Pflege.

Viele Leistungen der Behandlungspflege können durch Ihren Arzt verordnet werden, wofür nicht Ihre Pflegekasse, sondern Ihre Krankenkasse aufkommt. So brauchen Sie die Pflegesachleistungen gar nicht in Anspruch nehmen und das Pflegegeld bleibt Ihnen in voller Höhe für die 24 Stunden Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe erhalten.

Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste

Falls Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse die Pflegesachleistungen. Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Das Geld wird Ihnen also nicht ausgezahlt. Wenn Sie bei Bezug von Pflegegeld auch Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, verringert sich je nach Aufwand des Pflegedienstes Ihr Pflegegeld. Aufgrund des enormen Zeit- und Kostendruckes der Pflegedienste empfehlen wir Ihnen, einen ambulanten Pflegedienst ausschließlich für die medizinische Behandlungspflege zu beauftragen.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1-5 haben Anspruch auf diese Pflegehilfsmittel.

Pflegehilfsmittel des täglichen Bedarfs

Ihre Pflegekasse unterstützt die häusliche Pflege mit Pflegehilfsmitteln des täglichen Bedarfs. Die Pflegehilfsmittel sollen die häusliche Pflege erleichtern und Beschwerden lindern.

Technische Pflegehilfsmittel

Ihre Pflegekasse / Krankenkasse stellt Ihnen technische Pflegehilfsmittel (häufig leihweise) zur Verfügung. Damit Sie

die technischen Pflegehilfsmittel auch handhaben können, erhalten Sie eine separate Schulung zum Gebrauch.

Gemeint ist die Beseitigung von Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahren. Selbst ein Umzug zur Verbesserung der häuslichen Pflege und die Gestaltung des Arbeitsplatzes der 24 Stunden Pflegekraft, Betreuungskraft und Haushaltshilfe (Haushälterin, Hauswirtschafterin) sind damit gemeint. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1-5 haben Anspruch auf Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen.

Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen

Um die häusliche 24 Stunden Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe zu ermöglichen oder zu erleichtern, erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse einen Zuschuss von 4000,- € pro Wohnumfeld verbessernde Maßnahme und pflegebedürftiger Person (maximal 16.000,- €). Damit ist jede Umbau- oder Verbesserungsaktion innerhalb und außerhalb der Wohnung gemeint, die ein bestimmtes Problem löst.

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