info [at] pflegeengel-ruhr.de

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24h Pflege &
Betreuung

Erfahrung
medizinische Ausbildung
Pflegezertifikat

Finanzierung von 24h Pflege und Betreuung

Sie erhalten von Ihrer Pflegekasse Geldleistungen, die Sie zur anteiligen Finanzierung Ihrer 24 Stunden Pflege und Betreuung verwenden können. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, welche Geldleistungen der Pflegekasse Ihnen zustehen. Außerdem können Sie Steuervorteile nutzen und Geld sparen.

Pflegegrad 2

monatlich 347,- €Pflegegeld
monatlich 42,- €Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
jährlich 3.539,- €Entlastungsbudget

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 Punkte bis unter 47,5 Punkte von 100 Punkten im Pflegegutachten). Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 sind körperlich beeinträchtigt und müssen mehrmals für kürzere Zeit pflegerische Hilfe in Anspruch nehmen. Oft benötigen die Pflegebedürftigen tägliche Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Toilettengang und bei der Medikamentengabe.

Pflegegrad 3

monatlich 599,- €Pflegegeld
monatlich 42,- €Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
jährlich 3.539,- €Entlastungsbudget

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 Punkte bis unter 70 Punkte von 100 Punkten im Pflegegutachten). Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben schwere motorische Beeinträchtigungen wie Probleme beim Gehen und Stehen und Funktionsstörungen der Arme und Hände. Die Pflegebedürftigen benötigen umfangreiche Hilfe bei der Morgen- und Abendtoilette sowie beim An- und Ausziehen der Tages- und Nachtkleidung. Die Pflegebedürftigen können sich nur in begrenztem Umfang in ihrer Wohnung fortbewegen. Die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilisierung) muss mehrmals täglich erfolgen. Den Pflegegrad 3 erhalten auch die Pflegebedürftigen, die mehrmals täglich psychosoziale Unterstützung benötigen.

Pflegegrad 4

monatlich 800,- €Pflegegeld
monatlich 42,- €Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
jährlich 3.539,- €Entlastungsbudget

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 Punkte bis unter 90 Punkte von 100 Punkten im Pflegegutachten). Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 müssen in vollem Umfang grundpflegerisch versorgt werden. Die Grundpflege beinhaltet die Körperpflege, die Ernährung und die Mobilisierung. Die psychosoziale Unterstützung ist höher als bei Pflegegrad 3, so dass Bedieninstrumente gereicht werden müssen. Oft ist eine regelmäßige und häufige nächtliche Versorgung erforderlich wie etwa Lagern oder Wechseln von Inkontinenzartikeln.

Bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 ist die begleitende Krankenpflege durch einen ambulanten Pflegedienst unverzichtbar. Die begleitende Krankenpflege durch einen ambulanten Pflegedienst hat keinen Einfluss auf die Höhe des Pflegegeldes für häusliche Pflege und des Entlastungsbudgets. In diesem Fall erhalten Sie eine Pflegeverordnung von Ihrem Arzt, wobei die Krankenkasse (nicht die Pflegekasse) die Kosten trägt.

Pflegegrad 5

monatlich 990,- €Pflegegeld
monatlich 42,- €Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
jährlich 3.539,- €Entlastungsbudget

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (mindestens 90 Punkte von 100 Punkten im Pflegegutachten). Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 müssen rund um die Uhr versorgt werden. Oft gehört zu dieser Versorgung auch die Überwachung von medizinischen Geräten. Der Pflegebedürftige kann selbst in keiner Weise mehr aktiv werden. Die häusliche Pflege und Versorgung werden nur durch das Zusammenspiel mehrerer Dienste ermöglicht.

Entlastungsbudget

jährlich 3.539,- €

Das Entlastungsbudget ist ein Jahresbudget zur Finanzierung von Verhinderungspflege zuhause und Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2–5 haben Anspruch auf das Entlastungsbudget. Das bedeutet, die Pflegeversicherung übernimmt die nachgewiesenen Kosten der 24 Stunden Pflege und Betreuung für maximal 8 Wochen je Kalenderjahr.

Die Nutzung des Entlastungsbudgets für die Versorgung zuhause braucht keine Begründung. Sie können selbst entscheiden, wann Sie den Antrag auf Entlastungsbudget im Kalenderjahr stellen. Der Antrag und die Erstattung der Kosten sind im Kalenderjahr auch rückwirkend möglich.

Steuervorteile

jährlich nutzen

Werden die Einnahmen des Pflegebedürftigen wie etwa Rente, Witwenrente oder Pension sowie Einnahmen aus Vermietung oder Pacht besteuert, können Sie attraktive Steuervorteile bei der jährlichen Einkommensteuererklärung nutzen. So können Sie mit dem Steuervorteil haushaltsnahe Dienstleistungen §35a EStG bis zu 4.000,- € pro Jahr sparen und Ihre Kosten der 24 Stunden Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe reduzieren. Zudem können Sie individuelle Steuervorteile nutzen, die vom Steuerberater zu ermitteln sind.