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24h Pflege &
Betreuung

Erfahrung
medizinische Ausbildung
Pflegezertifikat

Geld- und Sachleistun­gen Ihrer Pflege­kasse

Allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5, die zu Hause betreut werden, stehen bestimmte Leistungen der Pflegekasse zu. Entscheidend ist der Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Hier finden Sie einen Überblick über Ihre Geld- und Sachleistungen. Mehr Informationen erhalten Sie in unserer kostenlosen Pflegeberatung.

Pflegegeld für die häusliche Pflege

Sie erhalten Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse entsprechend Ihres Pflegegrades. Über diese Geldleistung können Sie frei verfügen. Mit dem Pflegegeld können Sie die 24 Stunden Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe daheim anteilig finanzieren.

PflegegradPflegegeld monatlich
Pflegegrad 2347,- €
Pflegegrad 3599,- €
Pflegegrad 4800,- €
Pflegegrad 5990,- €

Entlastungs­budget für die Ersatzpflege

Mit dem jährlichen Entlastungsbudget können Sie die Verhinderungspflege zuhause oder die Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung anteilig finanzieren. Auf Antrag übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten der 24 Stunden Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe für längstens 8 Wochen pro Kalenderjahr.

Bei Antragstellung müssen Sie nicht begründen, warum Sie das Entlastungsbudget nutzen möchten. Außerdem können Sie frei entscheiden, wann Sie den Antrag unterjährig stellen. Die Antragstellung ist innerhalb des Kalenderjahres auch rückwirkend möglich.

Der Anspruch auf das Entlastungsbudget verfällt am Ende des Kalenderjahres und kann nicht auf das nächste Jahr übertragen werden. Eine Ausnahme stellen bereits angefallene Kosten aus vergangenen Jahren dar. Sie haben die Möglichkeit, angefallene Aufwände bis zu vier Jahre rückwirkend abzurechnen, sofern damals bereits Anspruch auf das Entlastungsbudget bestanden hat und das Budget des betreffenden Jahres noch nicht ausgeschöpft worden ist.

PflegegradEntlastungs­budget jährlich
Pflegegrad 2–53.539,- €
PflegegradEntlastungs­budget jährlich
Pflegegrad 2–53.539,- €

Entlastungs­betrag zur Unterstützung im Alltag

In häuslicher Pflege haben Sie Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag, den ambulante Pflegedienste oder Anbieter von landesrechtlich anerkannten Leistungen abrufen können. Der Entlastungsbetrag ist zudem für die Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege in Pflegeeinrichtungen nutzbar.

Wenn der Entlastungsbetrag in einem Monat nicht ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag in die darauffolgenden Monate übertragen. Entlastungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres nicht verbraucht worden sind, können bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres genutzt werden.

PflegegradEntlastungsbetrag monatlichEntlastungsbetrag jährlich
Pflegegrad 1–5131,- €1.572,- €
Pflegegrad 1–5
Entlastungsbetrag monatlich
131,- €
Entlastungsbetrag jährlich
1.572,- €

Pflegehilfsmittel des täglichen Bedarfs

Ihre Pflegekasse unterstützt die häusliche Pflege mit Pflegehilfsmitteln des täglichen Bedarfs. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dienen dazu, die Hygiene in der häuslichen Pflege zu verbessern und Infektionen vorzubeugen. Inkontinenzartikel wie Einlagen und Windeln für Erwachsene zählen nicht zu diesen Pflegehilfsmitteln. Sie gehören zum Leistungskatalog der Krankenkassen.

PflegegradZuschuss monatlich
Pflegegrad 1–542,- €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
HändedesinfektionsmittelEinmalhandschuhemedizinische Gesichtsmasken
FlächendesinfektionsmittelSchutzbekleidungMundschutz
BettschutzeinlagenSchutzschürzenFFP2-Masken
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Händedesinfektionsmittel
Flächendesinfektionsmittel
Bettschutzeinlagen
Einmalhandschuhe
Schutzbekleidung
Schutzschürzen
medizinische Gesichtsmasken
Mundschutz
FFP2-Masken

Technische Pflegehilfsmittel

Ihre Pflegekasse/Krankenkasse stellt Ihnen technische Pflegehilfsmittel zur Verfügung, häufig auch leihweise. Damit Sie die technischen Pflegehilfsmittel auch handhaben können, erhalten Sie eine separate Schulung zum Gebrauch.

BettzubehörMobilitätHygiene
Verlängerung, VerkürzungRollstuhlToilettenstuhl
RückenstützeGehwagenKopfwaschsystem
BettgalgenRollatorGanzkörperwaschsystem
AufrichthilfeMehrfunktionsliegestuhlDuschwagen
SeitengitterLifterBettpfanne
FixierbandagenLagerungskissenUrinflasche
EinlegerahmenLagerungsfellUrinschiffchen
Nachtschrank mit TischplatteHausnotrufsystemUrinflaschenhalter
Bettzubehör
Verlängerung, Verkürzung
Rückenstütze
Bettgalgen
Aufrichthilfe
Seitengitter
Fixierbandagen
Einlegerahmen
Nachtschrank mit Tischplatte
Mobilität
Rollstuhl
Gehwagen
Rollator
Mehrfunktionsliegestuhl
Lifter
Lagerungskissen
Lagerungsfell
Hausnotrufsystem
Hygiene
Toilettenstuhl
Kopfwaschsystem
Ganzkörperwaschsystem
Duschwagen
Bettpfanne
Urinflasche
Urinschiffchen
Urinflaschenhalter

Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen

Um die häusliche 24 Stunden Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe zu ermöglichen oder zu erleichtern, erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse einen Zuschuss zur Anpassung des Wohnumfeldes. Damit ist jede Umbau- oder Verbesserungs­maßnahme innerhalb und außerhalb der Wohnung gemeint.

Gemeint ist die Lösung eines bestimmten Problems: Beseitigung von Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahren. Selbst ein Umzug zur Verbesserung der häuslichen Pflege und die Gestaltung des Arbeitsplatzes der 24h Pflege- und Betreuungskraft sind damit gemeint.

Ein Zuschuss zur Wohnumfeldanpassung kann auch wiederholt gewährt werden, wenn die Pflegesituation sich so verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden.

PflegegradZuschuss pro Wohnumfeld verbessernde Maßnahme
Pflegegrad 1–54.180,- €
Badezimmer-AnpassungenÄnderung von ElementenMobilität-Verbesserung
Altersgerechte ArmaturenBriefkastenzugangEbenerdige Zugänge
EinrichtungsgegenständeFenstergriffeTürverbreiterungen
Badewanne-EinstiegshilfeLichtschalterVergrößerung von Schaltern
Einbau einer DuscheSteckdosenHandläufe
Umbau ebenerdiger DuscheKüchenschränkeStufenmarkierungen
Sitzhöhe der ToiletteArbeitsplatteTürschwellenbeseitigung
Höhe des WachbeckensHerdGegensprechanlage
Rutschfester BodenbelagUnterschränkeEinbau von Sicherheitstüren
Badezimmer-Anpassungen
Altersgerechte Armaturen
Einrichtungsgegenstände
Badewanne-Einstiegshilfe
Einbau einer Dusche
Umbau ebenerdiger Dusche
Sitzhöhe der Toilette
Höhe des Wachbeckens
Rutschfester Bodenbelag
Änderung von Elementen
Briefkastenzugang
Fenstergriffe
Lichtschalter
Steckdosen
Küchenschränke
Arbeitsplatte
Herd
Unterschränke
Mobilität-Verbesserung
Ebenerdige Zugänge
Türverbreiterungen
Vergrößerung von Schaltern
Handläufe
Stufenmarkierungen
Türschwellenbeseitigung
Gegensprechanlage
Einbau von Sicherheitstüren

Tages- und Nachtpflege zusätzlich zum Pflegegeld

Als sinnvolle Ergänzung zur häuslichen 24 Stunden Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe können Sie die stunden- oder tageweise Pflege in einer Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen. Diese Tages- und Nachtpflege wird von Ihrer Pflegekasse bezuschusst und hat keinen Einfluss auf den Bezug Ihres Pflegegeldes, das Ihnen in voller Höhe erhalten bleibt.

Die Pflegeeinrichtung rechnet die Zuschüsse direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Während die zu pflegende Person vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung versorgt wird, kann die 24h Pflege- und Betreuungskraft die Hauswirtschaft erledigen oder Erholungspausen nehmen.

PflegegradTages- und Nacht­pflege monatlich
Pflegegrad 2721,- €
Pflegegrad 31.357,- €
Pflegegrad 41.685,- €
Pflegegrad 52.085,- €

Pflegesach­leistungen für ambulante Pflegedienste

Falls Sie einen ambulanten Pflegedienst für grundpflegerische Leistungen beauftragen, erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse die sogenannten Pflegesachleistungen. Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen der Grundpflege direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Das Geld kann Ihnen also nicht ausgezahlt werden.

Wenn Sie bei Bezug von Pflegegeld auch Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, verringert sich je nach Aufwand des ambulanten Pflegedienstes Ihr Pflegegeld. Daher empfehlen wir Ihnen, einen Pflegedienst ausschließlich für die medizinische Behandlungspflege (Krankenpflege) zu beauftragen. Die Grundpflege wird durch Ihre 24h Pflege- und Betreuungskraft abgedeckt.

Die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege (Krankenpflege) werden durch Ihren Arzt verordnet, wofür Ihre Krankenkasse und nicht Ihre Pflegekasse aufkommt. Wenn Sie die Pflegesachleistungen nicht in Anspruch nehmen, bleibt Ihnen das Pflegegeld in voller Höhe zur anteiligen Finanzierung der 24 Stunden Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe erhalten.

PflegegradPflegesachleistungen monatlich
Pflegegrad 2796,- €
Pflegegrad 31.497,- €
Pflegegrad 41.859,- €
Pflegegrad 52.299,- €