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Geld- und Sachleistungen Ihrer Pflegekasse
Allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5, die zu Hause betreut werden, stehen bestimmte Leistungen der Pflegekasse zu. Entscheidend ist der Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Hier finden Sie einen Überblick über Ihre Geld- und Sachleistungen. Mehr Informationen erhalten Sie in unserer kostenlosen Pflegeberatung.
- Pflegegeld für die häusliche Pflege
- Entlastungsbudget für die Ersatzpflege
- Entlastungsbetrag zur Unterstützung im Alltag
- Pflegehilfsmittel des täglichen Bedarfs
- Technische Pflegehilfsmittel
- Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen
- Tages- und Nachtpflege zusätzlich zum Pflegegeld
- Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste
Pflegegeld für die häusliche Pflege
Sie erhalten Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse entsprechend Ihres Pflegegrades. Über diese Geldleistung können Sie frei verfügen. Mit dem Pflegegeld können Sie die 24 Stunden Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe daheim anteilig finanzieren.
Pflegegrad | Pflegegeld monatlich |
---|---|
Pflegegrad 2 | 347,- € |
Pflegegrad 3 | 599,- € |
Pflegegrad 4 | 800,- € |
Pflegegrad 5 | 990,- € |
Entlastungsbudget für die Ersatzpflege
Mit dem jährlichen Entlastungsbudget können Sie die Verhinderungspflege zuhause oder die Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung anteilig finanzieren. Auf Antrag übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten der 24 Stunden Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe für längstens 8 Wochen pro Kalenderjahr.
Bei Antragstellung müssen Sie nicht begründen, warum Sie das Entlastungsbudget nutzen möchten. Außerdem können Sie frei entscheiden, wann Sie den Antrag unterjährig stellen. Die Antragstellung ist innerhalb des Kalenderjahres auch rückwirkend möglich.
Der Anspruch auf das Entlastungsbudget verfällt am Ende des Kalenderjahres und kann nicht auf das nächste Jahr übertragen werden. Eine Ausnahme stellen bereits angefallene Kosten aus vergangenen Jahren dar. Sie haben die Möglichkeit, angefallene Aufwände bis zu vier Jahre rückwirkend abzurechnen, sofern damals bereits Anspruch auf das Entlastungsbudget bestanden hat und das Budget des betreffenden Jahres noch nicht ausgeschöpft worden ist.
Pflegegrad | Entlastungsbudget jährlich |
---|---|
Pflegegrad 2–5 | 3.539,- € |
Pflegegrad | Entlastungsbudget jährlich |
---|---|
Pflegegrad 2–5 | 3.539,- € |
Entlastungsbetrag zur Unterstützung im Alltag
In häuslicher Pflege haben Sie Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag, den ambulante Pflegedienste oder Anbieter von landesrechtlich anerkannten Leistungen abrufen können. Der Entlastungsbetrag ist zudem für die Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege in Pflegeeinrichtungen nutzbar.
Wenn der Entlastungsbetrag in einem Monat nicht ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag in die darauffolgenden Monate übertragen. Entlastungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres nicht verbraucht worden sind, können bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres genutzt werden.
Pflegegrad | Entlastungsbetrag monatlich | Entlastungsbetrag jährlich |
---|---|---|
Pflegegrad 1–5 | 131,- € | 1.572,- € |
Pflegegrad 1–5 |
---|
Entlastungsbetrag monatlich 131,- € |
Entlastungsbetrag jährlich 1.572,- € |
Pflegehilfsmittel des täglichen Bedarfs
Ihre Pflegekasse unterstützt die häusliche Pflege mit Pflegehilfsmitteln des täglichen Bedarfs. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dienen dazu, die Hygiene in der häuslichen Pflege zu verbessern und Infektionen vorzubeugen. Inkontinenzartikel wie Einlagen und Windeln für Erwachsene zählen nicht zu diesen Pflegehilfsmitteln. Sie gehören zum Leistungskatalog der Krankenkassen.
Pflegegrad | Zuschuss monatlich |
---|---|
Pflegegrad 1–5 | 42,- € |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | ||
---|---|---|
Händedesinfektionsmittel | Einmalhandschuhe | medizinische Gesichtsmasken |
Flächendesinfektionsmittel | Schutzbekleidung | Mundschutz |
Bettschutzeinlagen | Schutzschürzen | FFP2-Masken |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch |
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Händedesinfektionsmittel |
Flächendesinfektionsmittel |
Bettschutzeinlagen |
Einmalhandschuhe |
Schutzbekleidung |
Schutzschürzen |
medizinische Gesichtsmasken |
Mundschutz |
FFP2-Masken |
Technische Pflegehilfsmittel
Ihre Pflegekasse/Krankenkasse stellt Ihnen technische Pflegehilfsmittel zur Verfügung, häufig auch leihweise. Damit Sie die technischen Pflegehilfsmittel auch handhaben können, erhalten Sie eine separate Schulung zum Gebrauch.
Bettzubehör | Mobilität | Hygiene |
---|---|---|
Verlängerung, Verkürzung | Rollstuhl | Toilettenstuhl |
Rückenstütze | Gehwagen | Kopfwaschsystem |
Bettgalgen | Rollator | Ganzkörperwaschsystem |
Aufrichthilfe | Mehrfunktionsliegestuhl | Duschwagen |
Seitengitter | Lifter | Bettpfanne |
Fixierbandagen | Lagerungskissen | Urinflasche |
Einlegerahmen | Lagerungsfell | Urinschiffchen |
Nachtschrank mit Tischplatte | Hausnotrufsystem | Urinflaschenhalter |
Bettzubehör |
---|
Verlängerung, Verkürzung |
Rückenstütze |
Bettgalgen |
Aufrichthilfe |
Seitengitter |
Fixierbandagen |
Einlegerahmen |
Nachtschrank mit Tischplatte |
Mobilität |
Rollstuhl |
Gehwagen |
Rollator |
Mehrfunktionsliegestuhl |
Lifter |
Lagerungskissen |
Lagerungsfell |
Hausnotrufsystem |
Hygiene |
Toilettenstuhl |
Kopfwaschsystem |
Ganzkörperwaschsystem |
Duschwagen |
Bettpfanne |
Urinflasche |
Urinschiffchen |
Urinflaschenhalter |
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen
Um die häusliche 24 Stunden Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe zu ermöglichen oder zu erleichtern, erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse einen Zuschuss zur Anpassung des Wohnumfeldes. Damit ist jede Umbau- oder Verbesserungsmaßnahme innerhalb und außerhalb der Wohnung gemeint.
Gemeint ist die Lösung eines bestimmten Problems: Beseitigung von Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahren. Selbst ein Umzug zur Verbesserung der häuslichen Pflege und die Gestaltung des Arbeitsplatzes der 24h Pflege- und Betreuungskraft sind damit gemeint.
Ein Zuschuss zur Wohnumfeldanpassung kann auch wiederholt gewährt werden, wenn die Pflegesituation sich so verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden.
Pflegegrad | Zuschuss pro Wohnumfeld verbessernde Maßnahme |
---|---|
Pflegegrad 1–5 | 4.180,- € |
Badezimmer-Anpassungen | Änderung von Elementen | Mobilität-Verbesserung |
---|---|---|
Altersgerechte Armaturen | Briefkastenzugang | Ebenerdige Zugänge |
Einrichtungsgegenstände | Fenstergriffe | Türverbreiterungen |
Badewanne-Einstiegshilfe | Lichtschalter | Vergrößerung von Schaltern |
Einbau einer Dusche | Steckdosen | Handläufe |
Umbau ebenerdiger Dusche | Küchenschränke | Stufenmarkierungen |
Sitzhöhe der Toilette | Arbeitsplatte | Türschwellenbeseitigung |
Höhe des Wachbeckens | Herd | Gegensprechanlage |
Rutschfester Bodenbelag | Unterschränke | Einbau von Sicherheitstüren |
Badezimmer-Anpassungen |
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Altersgerechte Armaturen |
Einrichtungsgegenstände |
Badewanne-Einstiegshilfe |
Einbau einer Dusche |
Umbau ebenerdiger Dusche |
Sitzhöhe der Toilette |
Höhe des Wachbeckens |
Rutschfester Bodenbelag |
Änderung von Elementen |
Briefkastenzugang |
Fenstergriffe |
Lichtschalter |
Steckdosen |
Küchenschränke |
Arbeitsplatte |
Herd |
Unterschränke |
Mobilität-Verbesserung |
Ebenerdige Zugänge |
Türverbreiterungen |
Vergrößerung von Schaltern |
Handläufe |
Stufenmarkierungen |
Türschwellenbeseitigung |
Gegensprechanlage |
Einbau von Sicherheitstüren |
Tages- und Nachtpflege zusätzlich zum Pflegegeld
Als sinnvolle Ergänzung zur häuslichen 24 Stunden Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe können Sie die stunden- oder tageweise Pflege in einer Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen. Diese Tages- und Nachtpflege wird von Ihrer Pflegekasse bezuschusst und hat keinen Einfluss auf den Bezug Ihres Pflegegeldes, das Ihnen in voller Höhe erhalten bleibt.
Die Pflegeeinrichtung rechnet die Zuschüsse direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Während die zu pflegende Person vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung versorgt wird, kann die 24h Pflege- und Betreuungskraft die Hauswirtschaft erledigen oder Erholungspausen nehmen.
Pflegegrad | Tages- und Nachtpflege monatlich |
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Pflegegrad 2 | 721,- € |
Pflegegrad 3 | 1.357,- € |
Pflegegrad 4 | 1.685,- € |
Pflegegrad 5 | 2.085,- € |
Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste
Falls Sie einen ambulanten Pflegedienst für grundpflegerische Leistungen beauftragen, erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse die sogenannten Pflegesachleistungen. Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen der Grundpflege direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Das Geld kann Ihnen also nicht ausgezahlt werden.
Wenn Sie bei Bezug von Pflegegeld auch Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, verringert sich je nach Aufwand des ambulanten Pflegedienstes Ihr Pflegegeld. Daher empfehlen wir Ihnen, einen Pflegedienst ausschließlich für die medizinische Behandlungspflege (Krankenpflege) zu beauftragen. Die Grundpflege wird durch Ihre 24h Pflege- und Betreuungskraft abgedeckt.
Die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege (Krankenpflege) werden durch Ihren Arzt verordnet, wofür Ihre Krankenkasse und nicht Ihre Pflegekasse aufkommt. Wenn Sie die Pflegesachleistungen nicht in Anspruch nehmen, bleibt Ihnen das Pflegegeld in voller Höhe zur anteiligen Finanzierung der 24 Stunden Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe erhalten.
Pflegegrad | Pflegesachleistungen monatlich |
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Pflegegrad 2 | 796,- € |
Pflegegrad 3 | 1.497,- € |
Pflegegrad 4 | 1.859,- € |
Pflegegrad 5 | 2.299,- € |