Finanzierung der 24h
Pflege & Betreuung

Sie erhalten von Ihrer Pflegekasse Geldleistungen, die Sie zur Finanzierung Ihrer 24 Stunden Pflege und Betreuung verwenden können. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, welche Geldleistungen der Pflegekasse Ihnen zustehen.

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   Pflegegrad 5

     monatlich 901,- €

 

   Sonderfall Pflegegrad 1

 

 

•   Pflegegrad 2

     monatlich 316,- €

 

  Pflegegrad 3

     monatlich 545,- €

 

   Pflegegrad 4

     monatlich 728,- €

 

 

   Verhinderungspflege

     jährlich 2418,- €

 

  Steuervorteile

     jährlich nutzen

Pflegegrad 2
monatlich 316,- €

Pflegegrad 3
monatlich 545,- €

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 Punkte bis 47,5 Punkte): Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 sind körperlich beeinträchtigt und müssen mehrmals für kürzere Zeit pflegerische Hilfe in Anspruch nehmen. Oft benötigen die Pflegebedürftigen tägliche Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Toilettengang und bei der Medikamentengabe.

Pflegegrad 4
monatlich 728,- €

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 Punkte bis 90 Punkte): Pflegebedürftige mit Pflege-grad 4 müssen in vollem Umfang grundpflegerisch versorgt werden. Die Grundpflege beinhaltet die Körper-pflege, die Ernährung und die Mobilisierung. Die psychosoziale Unter-stützung ist höher als bei Pflegegrad 3, so dass Bedieninstrumente gereicht werden müssen. Oft ist eine regelmäßige und häufige nächtliche Versorgung erforderlich wie etwa Lagern oder Wechseln von Inkontinenzartikeln.

 

Bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 ist die begleitende Krankenpflege durch einen ambulanten Pflegedienst unverzichtbar. Die medizinische Behandlungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst hat keinen Einfluss auf die Höhe des Pflegegeldes für häusliche Pflege und des Verhinderungspflegegeldes. In diesem Fall erhalten Sie eine Pflegeverordnung von Ihrem Arzt, wobei die Krankenkasse (nicht die Pflegekasse) die Kosten trägt.

 

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 Punkte bis 70 Punkte): Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben schwere motorische Beeinträchtigungen wie Probleme beim Gehen und Stehen und Funktionsstörungen der Arme und Hände. Die Pflegebedürftigen benötigen umfangreiche Hilfe bei der Morgen- und Abendtoilette sowie beim An- und Ausziehen der Tages- und Nachtkleidung. Die Pflegebedürftigen können sich nur in begrenztem Umfang in ihrer Wohnung fortbewegen. Die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilisierung) muss mehrmals täglich erfolgen. Den Pflegegrad 3 erhalten auch die Pflegebedürftigen, die mehrmals täglich psychosoziale Unterstützung benötigen.

Pflegegrad 5
monatlich 901,- €

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 Punkte bis 100 Punkte): Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 müssen rund um die Uhr versorgt werden. Oft gehört zu dieser Versorgung auch die Überwachung von medizinischen Geräten. Der Pflegebedürftige kann selbst in keiner Weise mehr aktiv werden. Die häusliche Pflege und Versorgung wird nur durch das Zusammenspiel mehrerer Dienste ermöglicht.

Pflegegrad 1
SONDERFALL

Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 Punkte bis 27 Punkte): Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten monatlich – wie alle anderen Pflegebedürftigen auch – einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- €. Der Entlastungsbetrag muss nachweislich für Entlastungs- und Betreuungsleistungen verwendet werden und wird nicht an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Diese Leistung muss von in Deutschland zugelassenem Personal erbracht werden und steht daher nicht für die Finanzierung der 24 Stunden Pflege und Betreuung zur Verfügung. Sie können diesen Entlastungsbetrag jedoch zur Organisation der Freizeit der 24h Pflege- und Betreuungskraft verwenden.

Steuervorteile
jährlich nutzen

Werden die Einnahmen des Pflegebedürftigen wie etwa Rente und Witwenrente oder Einnahmen aus Vermietung oder Pacht besteuert, können Sie attraktive Steuervorteile bei der jährlichen Einkommensteuer-erklärung nutzen. So können Sie mit dem Steuervorteil haushaltsnahe Dienstleistungen § 35a EStG bis zu 4000,- € pro Jahr sparen und Ihre Kosten der 24 Stunden Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe reduzieren.

Verhinderungs-

pflege

jährlich 2418,- €

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf die Leistungen der Verhinderungspflege. Das bedeutet, die Pflegeversicherung übernimmt die nachgewiesenen Kosten der 24 Stunden Pflege und Betreuung für maximal 6 Wochen je Kalenderjahr. Die Leistung beläuft sich auf 1612,- € pro Kalenderjahr. Ergänzend zum Leistungsbetrag für die Verhin-derungspflege können 50 % des Kurzzeitpflegebetrages, also 806,- € für die Verhinderungspflege genutzt werden. Damit stehen 2418,- € im Kalenderjahr für die Verhinderungs-pflege zur Verfügung.

 

Der Anspruch auf Verhinderungspflege pro Kalenderjahr besteht jedoch erst, nachdem der Pflegebedürftige min-destens 6 Monate Pflegegeld für häusliche Pflege bezogen hat. Verhinderungspflege braucht keine Begründung. Sie können selbst entscheiden, wann Sie den Antrag auf Verhinderungspflege pro Kalenderjahr stellen. Der Antrag und die Erstattung der Kosten für eine Verhin-derungspflege sind auch rückwirkend möglich.

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